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flexible hilfen

Die Flexiblen Hilfen gliedern sich in drei ambulante Bereiche:

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  • Flexible Einzelbetreuung

  • Schulbegleitung

  • Sozialpädagogische Familienhilfe.

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Die Flexible Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche, die keine stationäre Betreuung benötigen, die aber einen Unterstützungsbedarf bei der Erledigung des Lebensalltags wie zum Beispiel bei Behördengänge, Schule, Ausbildung, finanzielle Angelegenheiten, Ordnung und Sauberkeit oder Versorgung haben.

Das Angebot gilt die Jugendliche in der Regel ab dem 16. Lebensjahr. In begründeten Einzelfällen werden auch jüngere Jugendliche betreut, die dann mindestens 15 Jahre alt sind.



Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit seelischen und/oder geistigen Beeinträchtigungen und stark herausforderndem Verhalten, die ohne zusätzliche Unterstützung nicht am Schulunterricht teilnehmen können.

Die Schulbegleitung ist eine ambulante Maßnahme, die als Begleitung zur Erziehung und als Unterstützung im Schulalltag konzipiert ist. Sie dient der Befähigung eigenständig den Schulalltag bewältigen zu können.

Die Schulbegleitung ist geprägt durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Schule, der Einrichtung und gegebenenfalls dem Herkunftssystem.

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Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, welche Hilfe zur Selbsthilfe benötigen, um ihren Alltag zu bewältigen.

Ziele sind

  • Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gefahren für ihr Wohl

  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung und Abbau und Vermeidung von Benachteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

  • Gestaltung einer Lebensperspektive

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Darja Bussmann

Leitung

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Flexible Hilfen

Haxtumer Ring 26

26603 Aurich

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Tel.: 0 49 41 / 6 99 10 99

Fax: 0 49 41 / 6 04 45 53

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E-Mail: flexiblehilfen@trent-jugendhilfe.de

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